AGB
AGB der Mobildiscothek Markus Kollmeyer
§ 1 Geltung
(1) Für die Buchung von Mobildiscotheken gelten die folgenden Bedingungen. Der Kunde (im Folgenden: Veranstalter) erkennt sie auch für künftige Verträge an, die sich auf die Buchung von Mobildiscotheken beziehen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Veranstalters, die diesen Bedingungen widersprechen, sind für uns unverbindlich.
(2) Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur dann wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.
§ 2 Gage
(1) Die Höhe der Gage ergibt sich aus unserer Preisliste für Mobildiscotheken, ansonsten aus der im Vertrag getroffenen Vereinbarung.
(2) Alle Komplettpreise gem. Preisliste für Mobildiscotheken enthalten An- und Abfahrt innerhalb von Hamm, Auf- und Abbau der Technik, Disc Jockey sowie dezentes moderiertes Programm für den Zeitraum von 6 Zeitstunden. Die Veranstaltungsdauer verlängert sich automatisch über die oben genannte Zeit hinaus, bis der Veranstalter Anweisung gibt die Veranstaltung zu beenden. Sogenannte „Open End“ Veranstaltungen enden zur gesetzlichen Sperrstunde, spätestens aber um 5:00 Uhr. Sollte bei Veranstaltungen die Anzahl der verbliebenen Gäste unter 10 Personen sinken, obliegt es der Mobildiscothek Markus Kollmeyer den Musikbetrieb fortzusetzen. Der im Vertrag angegebene Grundpreis ist ein Mindestpreis der unabhängig der tatsächlichen Dauer der Veranstaltung fällig wird.
(3) Bei An- und Abfahrten außerhalb von Hamm wird eine Kilometerpauschale von 0,50€ pro Kilometer berechnet. Bei einer Heimreise von mehr als 100 Kilometern zwischen dem Veranstaltungsort und Hamm, ist für den Disc Jockey eine Hotelübernachtung inkl. Frühstück sowie ein gesicherter Lagerraum für das Equipment auf Kosten des Veranstalters zur Verfügung zu stellen.
(4) Die Bezahlung der Gage erfolgt per Barkasse vor / während oder sofort nach der erbrachten Leistung ohne Abzug oder per Überweisung. Bei bargeldloser Bezahlung ist die Gage mindestens zwei Werktage vor der Veranstaltung zu entrichten. Schecks, Kreditkarten, Ratenzahlungen oder ähnliches werden nicht akzeptiert. Bei einer nicht im Vorfeld vereinbarten nachträglichen Überweisung erheben wir zusätzlich eine Bearbeitungsgebühr von 15,00€. Im Falle eines Zahlungsverzugs ab den 3. Kalendertag nach Veranstaltungsdatum erheben wir auf die Rechnungssumme zusätzlich 1,5% Zinsen pro Tag.
§ 3 Rücktritt vom Vertrag
(1) Sollte der Veranstalter vom Vertrag zurücktreten, aus welchen Gründen auch immer, berechnen wir 50% der vereinbarten Vertragssumme als Aufwandsentschädigung bei Kündigung bis 30 Tagen vor Veranstaltungs- / Durchführungstermin. Bei Kündigung innerhalb der 30 Tage berechnen wir 100% der vereinbarten Vertragssumme als Aufwandsentschädigung. Für den entstandenen Aufwand ist die Mobildiscothek Markus Kollmeyer nicht nachweispflichtig. Kündigungen werden nur schriftlich akzeptiert. Die Aufwandsentschädigung ist direkt nach der Vertragskündigung fällig.
(2) Bei einem vorzeitigen Abbruch der Veranstaltung etwa wegen Wetterbedingungen, behördlichen Anordnungen, Betriebsstörungen beim Veranstalter, Stromausfall oder Stromschwankungen oder sonstigen unvorhergesehenen Begebenheiten ist der volle vereinbarte Vertragspreis an die Mobildiscothek Markus Kollmeyer zu entrichten.
(3) Schadensersatzansprüche sind auf den im Vertrag geregelten Vertragspreis begrenzt.
§ 4 GEMA
Durch die Mobildiscothek Markus Kollmeyer werden Veranstaltungen weder bei der GEMA gemeldet noch Zahlungen geleistet oder erstattet. Der Veranstalter hat bei der Anmeldung anzugeben, dass mit digitalen Kopien von urheberrechtlich geschützten Werken gearbeitet wird. Die pauschalen Abgaben für digitale Kopien werden durch die Mobildiscothek Markus Kollmeyer entrichtet (GEMA- Vertragsnummer: 9530669).
§ 5 Haftung
(1) Für Sachschäden und Personenschäden, insbesondere Gehörschäden, hervorgerufene Epilepsie durch eingesetzte Lichttechnik oder asthmatische Probleme bei Kunstnebel, wird von der Mobildiscothek Markus Kollmeyer keine Haftung übernommen, soweit der Schaden nicht durch grobfahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten durch die Mobildiscothek Markus Kollmeyer verursacht worden ist.
(2) Für Schäden an Equipment und Musikdatenträgern sowie am Fahrzeug oder Anhänger von der Mobildiscothek Markus Kollmeyer, die vor, während und nach der Veranstaltung durch Gäste, die nicht oder nicht mehr ermittelt werden können, verursacht werden, haftet der Veranstalter.
§ 6 Sonstiges
(1) Stromversorgung
2x16A/230V, bei Großveranstaltungen 1x16A/380V und 1x32A/380V Kraftstrom direkt an der Bühne, jeweils mit belastbarem Neutralleiter und echter Erdung nach VDE-Norm. Der Stromanschluss muss vor dem Aufbaubeginn durch den Veranstalter auf seine Kosten auf Belastbarkeit und richtige Belegung überprüft werden. Die Haftung bei Schäden durch eine nicht normgerechte Installation liegt beim Veranstalter.
(2) Die Kost und Logis für den Disc Jockey geht zu Lasten des Veranstalters.
(3) Animationen und umfangreiche Moderation müssen gesondert vereinbart werden und sind kein genereller Vertragsbestandteil. Der Disc Jockey unterliegt nicht der generellen Durchführung einer Programmgestaltung. Die Durchführung der Veranstaltung unterliegt der künstlerischen Gestaltungsfreiheit.
(4) Bei Außenveranstaltungen ist ein effektiver Regenschutz für die Technik und den Disc Jockey zur Verfügung zu stellen.
(5) Der Veranstalter hat für die Dauer der Veranstaltung einen kostenlosen Parkplatz in unmittelbarer Nähe des Veranstaltungsbereiches zur Verfügung zu stellen.
(6) Bei engen Platz- und Raumverhältnissen behält sich die Mobildiscothek Markus Kollmeyer vor, die Licht- und Tonanlage zu reduzieren, um eine Gefährdung für die Gäste (durch Stative etc.) zu vermeiden.
§ 7 Erfüllungsort, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit
(1) Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Hamm.
(2) Gerichtsstand für alle sich aus diesem Vertragsverhältnis zwischen der Mobildiscothek Markus Kollmeyer und dem Veranstalter unmittelbar und mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist Hamm.
(3) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen der übrigen Vereinbarungen zwischen der Mobildiscothek Markus Kollmeyer und dem Veranstalter ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit aller übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.
§ 8 Datenschutz
(1) Die im Vertrag angegebenen personenbezogenen Daten, insbesondere Name, Anschrift, Telefonnummer, etc., die allein zum Zwecke der Durchführung des entstehenden Vertragsverhältnisses notwendig und erforderlich sind, werden auf Grundlage gesetzlicher Berechtigungen erhoben. Der Veranstalter ist gemäß § 15 DSGVO jederzeit berechtigt, gegenüber der Mobildiscothek Markus Kollmeyer, um umfangreiche Auskunftserteilung zu den zu seiner Person gespeicherten Daten zu ersuchen.
(2) Gemäß § 17 DSGVO können Sie jederzeit gegenüber der Mobildiscothek Markus Kollmeyer die Berichtigung, Löschung und Sperrung einzelner personenbezogener Daten verlangen.
(3) Sie können darüber hinaus jederzeit ohne Angabe von Gründen von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen und die erteilte Einwilligungserklärung mit Wirkung für die Zukunft abändern oder gänzlich widerrufen. Sie können den Widerruf entweder postalisch oder per E-Mail an die Mobildiscothek Markus Kollmeyer übermitteln.
Hamm im Mai 2018